Berechtigungsanfragen der Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Service-Bund GmbH & Co. KG wegen der Marken "Rodeo" und "Rodeo Steakhouse" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Februar 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Markenrecht

Berechtigungsanfragen der Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Service-Bund GmbH & Co. KG wegen der Marken "Rodeo" und "Rodeo Steakhouse"

Berechtigungsanfragen der Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Service-Bund GmbH & Co. KG wegen der Marken „Rodeo“ und „Rodeo Steakhouse“
Uns erreichte ein mit Berechtigungsanfrage betiteltes Schreiben der
Kanzlei Preu Bohlig & Partner (Hauptsitz München)
im Auftrag der
Service-Bund GmbH & Co. KG aus Lübeck
wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marken
„Rodeo“ und „Rodeo Steakhouse“
Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner aus München verschickte aktuell eine Berechtigungsanfrage im Auftrag der Service-Bund GmbH & Co. KG aus Lübeck. Diese ist Inhaberin der Rechte an den eingetragenen Marken „Rodeo“ und „Rodeo Steakhouse“ für Fleischwaren und Gewürze bzw. Fleisch- und Wurstwaren, Fleisch- und Wurstkonserven sowie Gewürzen und Saucen. Der von diesem Schreiben betroffene tritt online als Händler für Gewürze auf. Ausweislich eines Screenshots, welches dem Schreiben der Kanzlei Preu Bohlig & Partner angefügt ist, bietet er auf seiner Internetseite ein Gewürz unter der Bezeichnung „Rodeo Steak“ an.
Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner fordert in dem Schreiben lediglich zur Stellungnahme bezüglich der Berechtigung zur Markennutzung auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!