Markenrechtliche Abmahnung der Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Yarda Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. September 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Yarda Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi

Markenrechtliche Abmahnung der Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Yarda Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi
Uns erreicht eine markenrechtliche Abmahnung der
Kanzlei Preu Bohlig & Partner (Hauptsitz München)
im Auftrag der
Yarda Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi aus Izmir, TC
wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke
„SF SUPERFLY“ bzw. „SUPERFLY“
Vorliegend handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung mit welcher die Verletzung von Markenrechten der Yarda Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi bezüglich der Marke „SUPERFLY“ gerügt wird. Neben der Marke „SUPERFLY“ ist die Yarda Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi außerdem Rechteinhaberin der Marken „SF SUPERFLY“ und „FLETCH“ . Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, der Abgemahnte habe Textilien zum Verkauf angeboten. Dabei habe der Betroffene für die Verkaufsangebote eine vergleichbare Bezeichnung wie „SUPERFLY“ verwendet, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Lizenz zur Nutzung der Marke gewesen zu sein.
Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner fordern aufgrund des vermeintlichen Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hierfür ist bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung zur Unterzeichnung beigefügt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht selbst verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.
Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.