Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Prinz Lüssmann Perten im Auftrag des rasscass Medien Content Verlags und wegen unerlaubter Verwendung einer Biografie - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Februar 2019

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung

Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Prinz Lüssmann Perten im Auftrag des rasscass Medien Content Verlags und wegen unerlaubter Verwendung einer Biografie

Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Prinz Lüssmann Perten im Auftrag des rasscass Medien Content Verlags wegen unerlaubter Verwendung einer Biografie
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Prinz Lüssmann Perten mit Sitz in Hamburg und Berlin
im Auftrag des
rasscass Medien Content Verlags
wegen
unerlaubter Verwendung einer Franz Schubert Biografie.
Die Kanzlei Prinz Lüssmann Perten vertritt die Interessen des rasscass Medien Content Verlags. Dieser bietet Biografien von verschiedenen Persönlichkeiten auf der Webseite whoswho.de an. Diese Biografien seien nach Ansicht der Prinz Rechtsanwälte Sprachwerke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG und stünden daher unter dem Schutz des Urheberrechts. Die Kanzlei Prinz Lüssmann Perten verschickte nun im Namen des rasscass Medien Content Verlags eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen. Der Vorwurf lautet, der von dem Abmahnschreiben betroffene habe die Autobiografie von Franz Schubert von der Webseite whoswho.de verwendet und auf einer anderen Webseite im Internet öffentlich zugänglich gemacht. Hierzu fehlte im jedoch die notwendige Berechtigung.
Die Kanzlei Prinz Lüssmann Perten verlangt für die Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Es wird zudem die Löschung der Biografie von der Webseite des Abgemahnten gefordert. Daneben wird Auskunft über den Umfang der Nutzung des Werkes zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs gefordert, welcher auf Grundlage der Lizenzanalogie berechnet wird. Zuletzt wird auch der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.