Abmahnung des Rechtsanwalt Matthias Krach im Auftrag der Gremm GmbH wegen Produktnachahmung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. Oktober 2019

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Abmahnung des Rechtsanwalt Matthias Krach im Auftrag der Gremm GmbH wegen Produktnachahmung

Abmahnung des Rechtsanwaltes Matthias Krach im Auftrag der Gremm GmbH wegen Produktnachahmung
Uns erreichte eine Abmahnung des
Rechtsanwaltes Matthias Krach aus Bochum
im Auftrag der
Gremm GmbH aus Sprockhövel
wegen
Nachahmung von Stempelsets
Rechtsanwalt Matthias Krach aus Bochum ist derzeit im Auftrag der Gremm GmbH aus Sprockhövel tätig. Diese ist Inhaberin eines Internetshops, über den sie Stempel und Stanzformen vertreibt. Dabei bietet sie unter anderem auch die von ihr überwiegend persönlich entworfenen und erstellten Stempelsets unter den Designnamen „Feiere den Tag“ und „XL Stempelset ‚Kreise‘ “ an. RA Krach verschickte nun für die Gremm GmbH eine Abmahnung wegen der Verletzung der Urheberrechte an den oben bezeichneten Stempelsets.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe ebenfalls über seinen Onlineshop die genannten Stempelsets zum Kauf angeboten. Bei diesen handele es sich jedoch um Plagiate der Designs der Gremm GmbH. Aufgrund der individuellen und kunstvollen Gestaltung der Stanzformen lägen nach Ansicht des RA Krach gemäß § 2 UrhG geschützte Werke vor, welche urheberrechtlichen Schutz genießen. Bei der Durchführung eines Testkaufs sei festgestellt worden, dass es sich bei den durch den Abgemahnten angebotenen Stempelsets jedoch nicht um solche handele, die von der Gremm GmbH in den Verkehr gebracht worden sind. Daher läge eine Verletzung der Urheberrechte an den Designs vor.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird die Zahlung von Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung auf Grundlage der sog. Lizenzanalogie gefordert und die bereits entstandenen Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwalts Krach und die Durchführung des Testkaufs geltend gemacht. Insgesamt wird daher die Zahlung von mehr als 1.300,00 Euro gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.