Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des RA Michael Herlan im Auftrag der Firma Grundmann Immobilien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. August 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des RA Michael Herlan im Auftrag der Firma Grundmann Immobilien

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des RA Michael Herlan im Auftrag der Firma Grundmann Immobilien
Uns erreichen Hinweise auf Abmahnungen des
RA Michael Herlan aus Wörth am Rhein
im Auftrag der
Firma Grundmann Immobilien
wegen
Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften.
Der RA Michael Herlan aus Wörth am Rhein vertritt die Interessen der Firma Grundmann Immobilien, welche den Beruf des Immobilienmaklers ausübt. Die Schreiben beziehen sich insbesondere auf Anzeigen auf dem Internetportal „ImmobilienScout24.de“, wobei die Schreiben eine Aufzählung der zu erfüllenden Pflichtangaben im Sinne des § 16a EnBV (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden) beinhaltet. Den Betroffenen wird von RA Herlan der Vorwurf gemacht, dass bei den konkreten Angeboten die erforderlichen Pflichtangaben nicht eingehalten worden seien. Das Fehlen dieser Pflichtangaben verstoße demnach gegen die Pflicht zur Umsetzung der gesetzlichen Pflichtangaben und stelle einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften dar.
Der RA Michael Herlan verlangt einerseits das unverzügliche Einstellen der wettbewerbswidrigen Handlung. Daneben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. In der Regel ist ein Muster-Formular beigefügt, das eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 Euro vorsieht. Zudem wird von den Betroffenen der Ersatz der entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 857 Euro verlangt, der sich nach einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 Euro berechnet.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.