Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Auftrag der IOcean UG - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. August 2018

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Auftrag der IOcean UG

Hinweise auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Auftrag der IOcean UG
Uns erreichen Hinweise für Abmahnungen von
Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin
für die
IOcean UG
wegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage verschickt im Auftrag der IOcean UG Schreiben an Großhändler, welche ihre Produkte auf der Plattform „eBay.de“ vertreiben. Betroffene betreiben nach Ansicht der IOcean UG einen unternehmerischen Handel, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen. Gerügt wird insbesondere das Fehlen einer Verlinkung zur OS-Plattform und hierdurch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, welcher Schadensersatzforderungen anderer Mitbewerber begründen würden.
Durch die Schreiben wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist regelmäßig beigefügt. Daneben können auch Auskunftsansprüche und Schadensersatzforderungen enthalten sein. Des Weiteren wird von den Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Dieser richtet sich nach dem im Schreiben hoch bezifferten Gegenstandswert.
Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung ist die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu erwarten. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.