Neue Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Volker Jakob wegen Verletzungen von Informationspflichten - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. April 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Neue Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Volker Jakob wegen Verletzungen von Informationspflichten

Neue Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Volker Jakob wegen Verletzungen von Informationspflichten
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung
RA Volker Jakob aus Bad Endbach
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Verletzung von Informationspflichten
Der Rechtsanwalt Volker Jakob aus Bad Endbach vertritt die Interessen eines Händlers, welcher online als gewerblicher Händler auftritt. RA Volker Jakob verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte online vertreibt und somit mit dem Mandanten des RA Volker Jakob im Wettbewerb steht. Nach seiner Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.