Abmahnungen der Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen Datenschutzerklärung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. Januar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung

Abmahnungen der Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen Datenschutzerklärung

Abmahnungen der Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen Datenschutzerklärung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer aus München
im Auftrag der
AdSimple GmbH aus Gänserndorf, Österreich
wegen
Datenschutzerklärung
Die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer verschickten kürzlich Abmahnungen für die AdSimple GmbH. Diese bietet im Internet einen sog. „Generator“ für Datenschutzerklärungen an, der seit Inkrafttreten der DSGVO nach Eingabe von persönlichen Daten eine „individuelle“ Datenschutzerklärung automatisch erzeugt. Laut der Abmahnung seien die vom Generator verwendeten Textbausteine von dem Geschäftsführer der AdSimple GmbH, Herrn Andreas Ostheimer, persönlich erstellt worden und somit urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung der durch den Generator erzeugten Datenschutzerklärung ist nur unter der Bedingung gestattet, dass die Quellenangabe am Ende der Datenschutzerklärung erhalten bliebe.
Diese lautet: „Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von adsimple.de in Kooperation mit Link-Kooperationspartnern
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Quellenangabe gelöscht zu haben. Jedoch hätte er die erzeugte Datenschutzerklärung ohne Quellenangabe auf der eigenen Website eingesetzt. Da die Nutzung der generierten Datenschutzerklärung jedoch nur mit Quellenangabe gestattet sei, würde eine urheberrechtliche Verletzung nach §§16, 17, 19a UrhG vorliegen. Ebenso seien von dem von der Abmahnung Betroffenen bei der Generierung folgende Bestimmungen akzeptiert worden:
„Hiermit bestätige ich, dass die Nutzung der generierten Datenschutzerklärung auf eigenes Risiko erfolgt. Für eventuelle Fehler wird keine Haftung übernommen und die Verwendung dieser Texte kann keine Rechtsberatung ersetzen. Der in der Datenschutzerklärung inkludierte Verweis samt Verlinkung auf den Urheber darf nicht entfernt werden. Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Ich bestätige hiermit, die erzeugten Datenschutztexte nur samt Quellverweis und Links online zu stellen.“
Die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer machen folgende Ansprüche geltend:

Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.