Markenrechtliche Abmahnung der Tavanti & Redeker Rechtsanwälte im Auftrag der CU Entertainment & Gastro GmbH wegen "Coyote Party" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. September 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Tavanti & Redeker Rechtsanwälte im Auftrag der CU Entertainment & Gastro GmbH wegen "Coyote Party"

Markenrechtliche Abmahnung der Tavanti & Redeker Rechtsanwälte im Auftrag der CU Entertainment & Gastro GmbH wegen „Coyote Party“

Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der

Tavanti & Redeker Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Berlin

im Auftrag der

CU Entertainment & Gastro GmbH aus Mayer

wegen Verletzungen der Rechte an der Marke

„Coyote Party“

Die Tavanti & Redeker Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen der CU Entertainment & Gastro GmbH, welche Inhaberin der Markenrechte an „Coyote Party“ ist. Eingetragen ist die Marke für die Waren- und Dienstleistungsgruppen 32, 41 und 43. Die Rechtsanwälte verschickten aktuell eine Abmahnung mit dem Vorwurf, der Betroffene habe die Bezeichnung „Coyote Party“ benutzt, wodurch eine Verletzung an den oben genannten Marken eintrat. Gleichzeitig soll hierin ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs 5, Abs. 7 MarkenG liegen.

Die Tavanti & Redeker Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Auskunft über die weitere Verwendung der Marke „Coyote Party“. Außerdem wird der Ersatz der Anwaltskosten der Tavanti & Redeker Rechtsanwälte gefordert.

Was ist zu tun?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet. Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.