Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Dr. Lindemann im Auftrag der Jewelino UG wegen fehlender Grundpreisangabe - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Januar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Dr. Lindemann im Auftrag der Jewelino UG wegen fehlender Grundpreisangabe

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Dr. Lindemann im Auftrag der Jewelino UG wegen fehlender Grundpreisangabe
Uns erreichte eine Anfrage aufgrund einer Abmahnung des
Rechtsanwaltes Dr. Willi Lindemann aus Berlin
im Auftrag der
Jewelino UG aus Berlin
wegen
fehlender Grundpreisangabe
Der Rechtsanwalt Dr. Lindemann aus Berlin vertritt die Interessen der Jewelino UG ebenfalls aus Berlin. Im Auftrag seiner Mandantin verschickte Rechtsanwalt Dr. Lindemann nun eine Abmahnung, welche sich an einen Onlinehändler richtete, der mit der Jewelino UG im Wettbewerb steht.
Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe im Rahmen eines Verkaufsangebotes die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten und sich somit nicht wettbewerbsgerecht verhalten. Bei dem Verkauf von Waren im Bereich des Haustierbedarfs gibt es die sogenannte Pflicht zur „doppelten Preisangabe“, d.h., dass sowohl der Endpreis, als auch der Grundpreis des Produktes angegeben werden muss. Gerügt wird nun, dass der Abgemahnte bei einem Angebot den Grundpreis nicht angegeben hätte. Nach Ansicht des Rechtsanwaltes liegt hier also ein Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften vor.
Der Rechtsanwalt fordert die Abgabe eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, eine vorformulierte Erklärung liegt dem Schreiben bereits bei. Die Erklärung sieht zudem eine Vertragsstrafenregelung vor. Außerdem wird die Erstattung der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Gegenstandswert von 7.500 Euro bemessen, verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.