Abmahnung des RA Schroeder im Auftrag der PerfectX OHG (Duftwelt Hamburg) wegen unberechtigter Produktbildernutzung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. September 2020

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Abmahnung des RA Schroeder im Auftrag der PerfectX OHG (Duftwelt Hamburg) wegen unberechtigter Produktbildernutzung

Abmahnung des Rechtsanwalt Schroeder im Auftrag der PerfectX OHG (Duftwelt Hamburg) wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern

Der Rechtsanwalt Lutz Schroeder vertritt die Interessen der PerfectX OHG, welche unter dem Namen „Duftwelt Hamburg“ auftritt; sie bieten in erster Linie Parfüm, aber auch Kosmetik an. Rechtsanwalt Schroeder verschickte nun in ihrem Namen eine Abmahnung, durch welche die unberechtigte Nutzung von Produktbildern abgemahnt wird.

Der von der Abmahnung Betroffene soll Bildmaterial unberechtigt genutzt haben, dessen Urheberin die Mandantin des Rechtsanwaltes Schroeder ist. Durch die Vervielfältigung des Bildmaterials und dessen Verwertung verletze der Abgemahnte die zustehenden Rechte nach dem Urhebergesetz der PerfectX OHG. Darin sieht Rechtsanwalt Schroeder einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

Rechtsanwalt Schroeder fordert für die PerfectX OHG aufgrund dieses Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Exemplar zur Unterzeichnung beigelegt worden. Ebenfalls wird Schadensersatz wegen der unbefugten Nutzung des Bildmaterials gefordert und der Anspruch auf Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.