Abmahnung des RA Marcel van Maele im Auftrag der BR Housing Company Bvba wegen der Marke "Ocean Breeze" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. November 2019

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Abmahnung des RA Marcel van Maele im Auftrag der BR Housing Company Bvba wegen der Marke "Ocean Breeze"

Abmahnung des RA Marcel van Maele im Auftrag der BR Housing Company Bvba wegen der Marke „Ocean Breeze“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwaltes Marcel van Maele
im Auftrag der
BR Housing Company Bvba
wegen der unerlaubten Nutzung der Marke
„Ocean Breeze“
Der Rechtsanwalt Marcel van Maele vertritt die Interessen der BR Housing Company Bvba und verschickte deshalb kürzlich in ihrem Namen eine Abmahnung an einen Online-Händler.
Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene vertreibe in seinem Internet-Shop Produkte unter der Bezeichnung „Ocean Breeze“, von der die BR Housing die Inhaberin der Markenrechte sei. Die Produkte seien allerdings nicht von der BR Housing hergestellt worden, weshalb nach Ansicht des Rechtsanwaltes ein Verstoß gegen die markenrechtlichen Vorschriften im Sinne des § 14 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 MarkenG vorliegt.
Rechtsanwalt Marcel van Maele fordert im Namen der BR Housing die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine vorformulierte Erklärung liegt dem Schreiben bereits bei. Daneben verlangen sie Auskunft bzgl. Herstellern, Lieferanten/ anderen Vorbesitzern/ gewerblichen Abnehmern, sowie der Mengen und der Preise der betreffenden Produkte. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Schadensersatz hinsichtlich der bereits entstandenen und zukünftigen Markenrechtsverletzungen, sowie Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Dieser richtet sich nach dem Gegenstandswert, welcher auf 100.000,00€ festgesetzt wurde.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.