Abmahnung FAREDS RechtsanwaltsGmbH / Surrender to Seduction - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

9. November 2015

Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung Aktuelles

Abmahnung FAREDS RechtsanwaltsGmbH / Surrender to Seduction

Abmahnung FAREDS RechtsanwaltsGmbH / Surrender to Seduction
Uns erreichen Hinweise, dass die
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
im Auftrag der
Malibu Media LLC
wegen des Films
Surrender to Seduction
Abmahnschreiben verschickt.
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt derzeit im Auftrag der Malibu Media LLC Abmahnungen wegen des Films „Surrender to Seduction“. Gegenstad des Abmahnung ist der Vorwurf den Film durch illegales Filesharing im Rahmen von P2P-Netzwerken, sogenannten Internettauschbörsen widerrechtlich verbreitet zu haben. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird eine Schadensersatzpauschale von mehreren hundert Euro gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Insbesondere hinsichtlich möglicherweise beigefügter Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten, da sie grundsätzlich langfristige Bindungswirkung entfalten und hohe finanzielle Risiken bergen.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.