Abmahnung der Dr. Metzner Rechtsanwälte im Auftrag des Fotodesigners Bachmann wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Fotos - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. Juli 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Abmahnung der Dr. Metzner Rechtsanwälte im Auftrag des Fotodesigners Bachmann wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Fotos

Abmahnung der Dr. Metzner Rechtsanwälte im Auftrag des Fotodesigners Bachmann wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Fotos
Uns erreichen Abmahnungen der
Dr. Metzner Rechtsanwälte
im Auftrag des
Fotodesigners Bachmann
wegen
unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Fotos.
Die Dr. Metzner Rechtsanwälte aus Erlangen vertreten die Interessen des Fotodesigners Bachmann wegen urheberrechtlich geschützten Werken. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene von einem „Kippschalter-Foto“ auf der Website „www.nrgrecording.de,“ ohne das Vorliegen der erforderlichen Lizenz, Gebrauch gemacht hat. Die Verwendung einer urheberrechtlichen geschützten Fotographie ist nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Rechtsinhabers oder mit einer dafür erforderlichen Lizenz zulässig. Die Dr. Metzner Rechtsanwälte sehen in dem unlizenzierten Gebrauch des Fotos einen Verstoß gegen § 19a UrhG. Gemäß § 19a UrhG stehe ausschließlich dem Rechtsinhaber die Befugnis zur Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet und somit das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung zu.
Die Dr. Metzner Rechtsanwälte fordern zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben werden Schadensersatzforderungen i.H.v. 2610,00 € für die unrechtmäßige Nutzung der lizenzierten Fotographien gemäß § 97 Abs. 2 UrhG geltend gemacht, sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten i.H.v. 255,85 €. Eine Erledigung der Angelegenheit bieten die Dr. Metzner Rechtsanwälte gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages an. Für den Fall, dass den Forderungen nicht fristgerecht Folge geleistet wird, kündigt die Kanzlei die gerichtliche Inanspruchnahme zur Durchsetzung an.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.