Die Rechtslage hinsichtlich einer Störerhaftung bei gewerblichen bzw. öffentlichen W-LANs ist nach wie vor unklar. So müssen Betreiber eines öffentlich zugänglichen W-LANs beispielsweise in Cafés, Bars oder Restaurants weiterhin das Risiko von Abmahnungen und anschließenden Klagverfahren mit ungewissem Ausgang und hohem Kostenrisiko eingehen. Einer Aufforderung des Bundesrates von Oktober 2012, dieses Haftungsrisiko zu beschränken, begegnete die Bundesregierung nunmehr, dass sie die Störerhaftung nicht einschränken werde. Laut Spiegel-Bericht vom 12. März 2013 hält die Regierung eine solche „gesetzliche Regelung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für W-Lan-Betreiber weder für geeignet noch für erforderlich“. Vielmehr gehe man davon aus, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung, d.h. die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, im Streitfalle „schon im Sinne der W-Lan-Betreiber entscheiden werden“.
Nunmehr soll ein eigener Gesetzesentwurf des Bundesrates durch das Land Berlin geprüft und mit weiteren Bundesländern abgestimmt werden.
14. März 2013
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