Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Sarwari im Auftrag der Berlin Media Art JT e.K. wegen “GGG devot No. 051“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. März 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Sarwari im Auftrag der Berlin Media Art JT e.K. wegen “GGG devot No. 051“

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Sarwari im Auftrag der Berlin Media Art JT e.K. wegen “GGG devot No. 051“
Uns erreichen Hinweise auf Abmahnungen der
Kanzlei Sarwari aus Hamburg
im Auftrag der
Berlin Media Art JT e.K.
wegen des Films
“GGG devot No. 051“.
Der hamburger Rechtsanwalt Yussof Sarwari versendet derzeit im Auftrag der Berlin Media Art JT e.K. Abmahnungen wegen des Films „GGG devot No. 051“. Der Vorwurf lautet auf illegale Verbreitung des Films im Rahmen von Filesharing in P2P-Netzwerken, also sog. Internettauschbörsen. Die Kanzlei Sarwari fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Sarwari gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.