Sasse & Partner mahnt wegen "Rattle that Lock" ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Oktober 2015

Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung Sasse / Hamburg

Sasse & Partner mahnt wegen "Rattle that Lock" ab

 
Die Anwaltskanzlei
Sasse & Partner
mahnt unseren Informationen nach für die
David Gilmour Music Ltd
wegen des Musikwerks
„David Gilmour – Rattle that Lock“
ab.
Die Anwaltskanzlei Sasse & Partner versendet derzeit Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen am Musikwerk „David Gilmour- Rattle that Lock“ im Auftrag der David Gilmour Music Ltd. Hintergrund ist der Vorwurf, das Musikwerk „Rattle the Lock“ sei im Rahmen von Tauschbörsen illegal zum Download angeboten worden. In den versendeten Abmahnungen werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und eine Schadensersatzpauschale geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Insbesondere hinsichtlich der beigefügten Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten. Unter Umständen erstrecken diese sich auf das gesamte Repertoire des Rechteinhabers und sehen für jeden Fall der Verletzung eine Vertragsstrafe vor.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich langfristig
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbekannter Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.