Urheberrechtliche Abmahnung Kanzlei Schroeder wegen unerlaubter Vervielfältigung von Fotografien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. Mai 2019

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Urheberrechtliche Abmahnung Kanzlei Schroeder wegen unerlaubter Vervielfältigung von Fotografien

Urheberrechtliche Abmahnung Kanzlei Schroeder wegen unerlaubter Vervielfältigung von Fotografien
Uns liegt eine Abmahnung vor, die von der
Kanzlei Schroeder (RA Lutz Schroeder) aus Kiel
wegen
unerlaubter Verwendung einer Fotografie
ausgesprochen wurde.
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel vertritt die Interessen eines Mandanten, welcher als professioneller Fotograf die Internetseite „hamburgisch.com“ betreibt. Seine Fotografien sind teilweise mit seinem Willen auch auf der Fotografie-Plattform „www.flickr.com“ veröffentlicht. Diese unterliegen den von flickr.com formulierten Creative Commons License Deeds, nach welcher die Verwendung von Bildern nur unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei erlaubt ist. Insbesondere wird hierfür gefordert, dass der Nutzer die vorgegebene namentliche Nennung des Urhebers/Lichtbildners, einen Link auf dessen Flickr-Seite, und Angabe des exakten Bildtitels vornimmt.
Dem von der Abmahnung der Kanzlei Schroeder Betroffenen wird vorgeworfen, er habe eine der Fotografien, dessen Urheber der Mandant der Kanzlei Schroeder ist, auf seiner Internetseite genutzt und dabei diese Lizenzbedingungen der Creative Commons License Deeds nicht eingehalten. Er habe zwar die Bildherkunft genannt, dies jedoch lediglich als Text und ohne dabei den erforderlichen Link zu setzen. Ebenfalls habe er den Bildtitel nicht angegeben. Somit liegt die zur Nutzung des Bildes erforderliche Lizenz nicht vor, sodass eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 72 UrhG gegeben sei.
Die Kanzlei Schroeder verlangt aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird Schadensersatz auf Grundlage der Lizenzanalogie gefordert, sodass ein Betrag von 375, – Euro geltend gemacht wird. Hinzu kommt der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten, welche sich aus dem Gegenstandswert, den die Kanzlei Schroeder auf 3,250, – Euro festgesetzt hat, bemisst. Insgesamt wird daher die Zahlung von 413,64 Euro gefordert. Eine sofortige Beilegung der Sache bietet die Kanzlei Schroeder durch die Zahlung von 250, – Euro in Verbindung mit der Abgabe der Unterlassungserklärung an.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Kanzlei Schroeder betroffen sein, sollte jedoch zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.