Uns erreicht eine Ebay-Abmahnung der
Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel
im Auftrag des
Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE)
aus Berlin
wegen der Verwendung angeblich urheberrechtlich geschützter Lichtbilder eines Herrn Max Pieth aus Reutlingen.
Die Anwaltskanzlei Lutz Schroeder fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines Schadensersatz in Höhe von 160,50 Euro (Lizenzschaden) für die Nutzung eines Fotos des Urhebers, Herrn Markus Kelzenberg, sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten (1,3 Geschäftsgebühr nach einem Gegenstandswert von 3.000,- Euro) in Höhe von 265,70 Euro. Insgesamt fordert die Kanzlei Lutz Schroeder die vergleichsweise Zahlung von zumindest 250,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die vermeintlich urheberrechtlich geschützten Lichtbildwerke seien unerlaubt genutzt und das in § 72 Urhebergesetz normierte Leistungsschutzrecht sei so verletzt worden.
Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung des Gesamtbetrages eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Anderenfalls werde der gesamte Lizenzschaden in voller Höhe gerichtlich geltend gemacht. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Lutz Schroeder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf das komplette Lichtbildwerk-Repertoire des Herrn Markus Kelzenberg. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.