Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH wegen des Chartcontainers “German Top 100 Single Charts″ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. Januar 2014

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Sebastian / Berlin

Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH wegen des Chartcontainers “German Top 100 Single Charts″

 
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
wegen mehrerer Musikstücke des Chartcontainers
“German Top 100 Single Charts″
Abgemahnt werden in diesem Fall folgende Musikwerke:
“Martin Solveig & The Cataracs – Hey Now (Feat Kyle)”
“Mike Candys Feat Evelyn – Everybody”
“Wankelmut And Emma Louise – My Head Is A Jungle (Radio Edit)”
“Armin Van Buuren Feat Trevor Guthrie – This Is What It Feels Like”
“Duke Dumont – Need U (100%)”
“Chris Malinchak – So Good To Me” und
“DJ Antoine Vs Mad Mark – Sky Is The Limit”.
Die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet Rechtsanwalt Daniel Sebastian gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.500,- Euro an. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich vorliegend auf die abgemahnte Tonaufnahme. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.