Abmahnungen der Shrimpfarm-Frankfurt wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. Oktober 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnungen der Shrimpfarm-Frankfurt wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht

Abmahnungen der Shrimpfarm-Frankfurt wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte eine Abmahnung der
Shrimpfarm-Frankfurt aus Frankfurt am Main
wegen diverser
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Die Firma Schrimpfarm-Frankfurt verkauft nach eigenen Angaben im Internet Wasserpflanzen und Aquaristikzubehör unter der Adresse „www.shrimpfarm-frankfurt.de“. Sie richteten sich kürzlich mit einer Abmahnung an unseren Mandanten, welcher über die Plattform eBay im Rahmen des Auftritts als ein gewerblicher Händler ebenfalls Produkte aus diesem Bereich, insbesondere den Artikel „Peacock Moss“ anbietet.
In der Abmahnung wird vorgeworfen, dass der Betroffene durch seine Angebote gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen würde. Gerügt wird im Einzelnen:

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.