Wieder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. Juni 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wieder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay

Wieder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen wegen „Schein“-Privatverkäufen auf eBay
Uns erreichte wieder eine Anfrage wegen ein Abmahnung der
Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay.
Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin vertritt die Interessen eines Händlers, welcher gewerblich auf der Verkaufsplattform eBay.de auftritt. Vor Kurzem verschickte die Kanzlei Sievers & Kollegen in seinem Namen eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreibt und mit ihr im Wettbewerb steht. Nach Ansicht der Kanzlei Sievers & Kollegen hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein.
Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreibt, jedoch privat auftritt. Durch dieses Auftreten als „Schein“-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Auch vor einigen Monaten hatte die Kanzlei Sievers & Kollegen eine sehr ähnlichen Abmahnung verschickt, wie wir bereits berichteten:
https://www.ra-herrle.de/sievers-kollegen-scheinprivat/?preview_id=15976&preview_nonce=74cee49b8a&post_format=standard&_thumbnail_id=-1&preview=true
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.