Martin Solveig & GTA – Intoxicated; Abmahnung der FAREDS Rechtsanwalts-GmbH - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Oktober 2015

Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung FAREDS Holscher Neef / Hamburg

Martin Solveig & GTA – Intoxicated; Abmahnung der FAREDS Rechtsanwalts-GmbH

 
Uns erreichen Hinweise, dass die
FAREDS Rechtsanwalts-GmbH
im Auftrag von
Spinnin´ Records
wegen des Musikwerks
„Martin Solveig & GTA – Intoxicated“
Abmahnungen verschickt.
Die FAREDS Rechtsanwalts-GmbH verschickt derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen am Musikwerk „Martin Solveig & GTA – Intoxicated“. Hierin wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie eine Schadensersatzpauschale geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Insbesondere hinsichtlich möglicherweise beigefügter Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten, da sie grundsätzlich langfristige Bindungswirkung entfalten und hohe finanzielle Risiken bergen.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich langfristig
zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.