Erneute Abmahnung der Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Januar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung

Erneute Abmahnung der Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs

Erneute Abmahnung der Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte aus Dortmund
im Auftrag von
SV Werder Bremen GmbH & Co. KG
wegen
unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs.
Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte aus Dortmund vertreten die Interessen der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG. Derzeit richtet sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu Fußballspielen des SV Werder Bremen GmbH & Co. KG verkauft haben soll.
Eine weitere Abmahnung der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG aus dem vorherigen Jahr finden Sie hier:
https://www.ra-herrle.de/becker-haumann-gursky-bremen/
Beim Kauf von Fußballtickets des SV Werder Bremen akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es verboten, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, das Ticket öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen wie eBay Kleinanzeigen oder viagogo zum Kauf anzubieten. Der von der Abmahnung Betroffene soll allerdings Tickets bei „eBay Kleinanzeigen“ zum Verkauf angeboten haben und dann auch noch den originalen Verkaufspreis um 15 % überstiegen haben. Dies stelle einen Verstoß gegen Ziffer 10.2 der ATGB des SV Werder Bremen dar.
Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 250 Euro verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.