Abmahnung der Kanzlei KSP im Auftrag der Agence France-Presse GmbH wegen der unerlaubten Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Textes - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Dezember 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht

Abmahnung der Kanzlei KSP im Auftrag der Agence France-Presse GmbH wegen der unerlaubten Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Textes

 
Unsere Mandanten erreicht eine „Abmahnung“ der
KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg
im Auftrag der
Agence France-Presse GmbH
wegen der unerlaubten Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Textes.
Die Anwaltskanzlei KSP verschickt derzeit Schreiben per E-Mail in denen den Betroffenen vorgeworfen wird, einen vermeintlich urheberrechtlich geschützten Text, an welchem die Agence France-Presse GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte hat, auf ihrer Internetseite zu verwenden. Von der Kanzlei KSP wird sowohl ein Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Nutzung als auch die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Auf Basis einer Lizenzanalogie berechnet die Kanzlei KSP eine hypothetische Lizenzgebühr nach den Vergütungsregeln des DJV (Deutschen Journalisten-Verbandes) in Höhe von 200,- Euro. Hinzukommen noch Dokumentationskosten und Zinsen sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten, so dass sich der geforderte Gesamtbetrag auf insgesamt 300,46 Euro beläuft.
Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Zahlung des vorgenannten Gesamtbetrages die Angelegenheit ihre Erledigung finden könnte, insbesondere auch die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen im Rahmen einer Abmahnung. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass man verpflichtet sei, den betroffenen Text umgehend von der Internetseite sowie von sämtlichen Datenträgern zu löschen. Es werden – wie üblich – kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen.
Empfehlung:
Bevor allerdings eine Zahlung geleistet wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.
Sollten Sie eine solche Email der Kanzlei KSP erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
 
In der Email finden sich zudem folgende Hinweise der Nutzungsrechtsinhaberin:

Warum AFP gegen Urheberrechtsverletzungen vorgeht:
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