Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei UNIT4 IP Rechtsanwälte im Auftrag der Porsche AG wegen der Nutzung der Marken "Porsche", "Porsche 550" & "Spyder"" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Oktober 2019

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Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei UNIT4 IP Rechtsanwälte im Auftrag der Porsche AG wegen der Nutzung der Marken "Porsche", "Porsche 550" & "Spyder""

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei UNIT4 IP Rechtsanwälte im Auftrag der Porsche AG wegen unberechtigter Nutzung der Marken „Porsche“, „Porsche 550“ & „Spyder“
Uns erreichte eine Anfrage aufgrund einer Abmahnung der
Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart
im Auftrag der
Porsche AG
wegen unberechtigter Nutzung
der Marken „Porsche“, „Porsche 550“ und „Spyder“
Die Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart verschickte vor kurzem eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Porsche AG ebenfalls aus Stuttgart durchgesetzt werden sollen. Die Porsche AG ist ein berühmter deutscher Kraftfahrzeughersteller. Dieser ist Inhaber der Rechte an der umfangreich geschützen Marken „Porsche“, „Porsche 550“ und „Spyder“. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, dass er einen Porsche-Nachbau des Porsche 550 Spyder auf der Internetplattform „mobile.de“ sogar mit der Bezeichnung „Porsche 550 Spyder“ angeboten habe. Hierdurch liegt nach Ansicht der Kanzlei Unit4 IP ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.
Die Kanzlei Unit4 IP fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Schadensersatz und der Ersatz der bisher entstandenen Anwaltskosten gefordert. Zuletzt muss auch noch Auskunft über die Umsatzzahlen, die Herkunft und der Vertriebsweg der Ware, sowie Art und Umfang der Werbung dafür erteilt werden.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.