Update! U+C Rechtsanwälte wollen von einer Veröffentlichung der Adressdaten ihrer Abmahnopfer absehen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. September 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Urmann + Collegen (U+C) / Regensburg

Update! U+C Rechtsanwälte wollen von einer Veröffentlichung der Adressdaten ihrer Abmahnopfer absehen

 
Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) weist seit kurzem auf ihrer Internetseite darauf hin, dass sie nunmehr doch von einer Veröffentlichung der Adressdaten ihrer Abmahnopfer – wir berichteten bereits darüberabsehen wird. Wörtlich heißt es dazu auf deren Internetseite: „Der U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde durch eine Anordnung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz und durch Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz die Veröffentlichung einer Gegnerliste untersagt. Wir sehen daher von der Veröffentlichung der Gegenerliste ab.“ Hat U+C nun doch „kalte Füße“ bekommen?
Hatte sich die Kanzlei U+C eine Veröffentlichung der Gegnerliste im Internet zunächst noch weiterhin vorbehalten, so ist die Kanzlei nun doch aufgrund wohl zahlreicher Abmahnungen und einstweiliger Verfügungen von Betroffenen zum einlenken gezwungen worden. So hatte nicht nur das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Veröffentlichung untersagt sondern Betroffene bereits gegen die Kanzlei U+C – soweit bekannt – beim AG Regensburg und LG Essen einstweilige Verfügungen gegen die Veröffentlichung der Adressdaten der Antragsteller erwirkt.
Ob das Thema „Porno-Pranger“ somit gänzlich vom Tisch ist, bleibt abzuwarten.
Sollten Sie bereits von der Kanzlei U+C eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.