Urheberrechtliche Abmahnung der Heldt | Zülch Rechtsanwälte wegen Nutzung einer Fotografie - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. November 2020

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung

Urheberrechtliche Abmahnung der Heldt | Zülch Rechtsanwälte wegen Nutzung einer Fotografie

Die Heldt | Zülch Rechtsanwälte vertreten die Interessen eines Mandanten, welcher Urheber eines unbefugt verwendeten Bildes sei. Die Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung, mit der die Nutzung des Bildes gerügt wird.

Inhalt der Abmahnung:

Der Mandant ist Urheber einer in der Abmahnung näher beschriebenen Fotografie. Diese Fotografie sei von der Abgemahnten auf ihrer Website verwendet worden, jedoch ohne gemäß §13 UrhG den Urheber des Bildes zu nennen. Somit läge eine Verletzung des Urheberrechts vor.

Forderungen der Abmahnung:

Die Heldt | Zülch Rechtsanwälte fordern für ihren Mandanten von der Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ebenfalls wird die Erteilung einer Auskunft über dem Umfang der Rechtsverletzung, insbesondere über die Dauer der Fotonutzung, gefordert. Des Weiteren solle die Abgemahnte einen Schadensersatz anerkennen und die angefallenen Rechtsanwaltskosten erstatten. Es wird auch eine Vergleichsvorschlag bei Zahlung eines Pauschalbetrages unterbreitet.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.