Markenrechtliche Abmahnung des RA Marcel van Maele im Auftrag der BR Housing Company Bvba - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. März 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung des RA Marcel van Maele im Auftrag der BR Housing Company Bvba

Markenrechtliche Abmahnung des RA Marcel van Maele im Auftrag der BR Housing Company Bvba
Uns erreichen Hinweise zu Abmahnungen des
RA Marcel van Maele aus Aachen

im Auftrag der
BR Housing Company Bvba

wegen
Markenverletzung
u.a. auf „eBay.de“
Marcel van Maele vertritt die Interessen der BR Housing Company Bvba, welche Inhaberin einer Vielzahl von Benelux-, EU- und IR-Marken sei, die für Parfümwaren, ätherische Öle und Kosmetikprodukte geschützt seien. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene vertreibe als Großhändler Produkte aus der Duftserie „Black Onyx“ den Duft „Ocean Breeze“, von der die BR Housing die Inhaberin der IR-Marke sei. Die Produkte seien u.a. auf der Internetplattform „eBay.de“ angeboten worden.
Das Angebot eines Produkts mit der Kennzeichnung „Ocean Breeze“ stelle laut der Abmahnung der BR Housing eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 II Nr. 1 u. 2 MarkenG dar. Es bestehe eine hohe Verwechslungsgefahr, da der Anschein einer unternehmerischen Verbindung vorläge. Die Verwendung der Marke stelle folglich auch einen unlauteren Wettbewerb gem. § 4 Abs. 3 UWG dar.
RA Marcel van Maele fordert im Namen der BR Housing die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben verlangen sie Auskunft über das Ausmaß der Verwendung der Marke, nach der im Anschluss ein Schadensersatzanspruch beziffert werden würde. Des Weiteren wird von den Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Dieser richtet sich nach dem Gegenstandswert, welcher auf 100.000,00€ festgesetzt wurde.
Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.