Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. wegen "Schein"-Privatverkäufen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. Februar 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. wegen "Schein"-Privatverkäufen

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. wegen „Schein“-Privatverkäufen
Wir erhielten eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. aus Augsburg
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Auftreten als sog. „Schein“-Privater.
Der Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. aus Augsburb wurde nach eigener Beschreibung zur Förderung des „fairen Wettbewerbs“ gegründet. Zurzeit verschickt er eine Abmahnung an eine Person, welche online Kraftfahrzeuge zum Verkauf anbietet. Nach seiner Ansicht dieser die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreibt, jedoch privat auftrete. Durch dieses Auftreten als „Schein“-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insbesondere in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten geltend gemacht. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.