Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbraucherschutzverein guW e.V. wegen irreführender Angaben zur Garantie - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. Juli 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbraucherschutzverein guW e.V. wegen irreführender Angaben zur Garantie

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbraucherschutzverein guW e.V. wegen irreführender Angaben zur Garantie eines eBay-Angebots
Uns erreichen erneut Hinweise für Abmahnung des
Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. verschickt wieder Schreiben an Online-Händler, welche ihre Produkte auf der Plattform „eBay.de“ vertreiben. Diese halten nach Ansicht des Verbraucherschutzverein guW e.V. die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht ein. Aktuell geht es um eine Werbeaussage über die Garantie einer Waschmaschine, welche als Angebot auf der Internetplattform „eBay.de“ inseriert ist. Vorliegend wird die Äußerung „10-Jahre-Hersteller-Garantie“ von dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. beanstandet. Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. sieht in den nicht ausreichenden Angaben zu den Bedingungen der Garantie und dem Mangel einer Kenntlichmachung über das uneingeschränkte Bestehen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Durch die Schreiben wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist regelmäßig beigefügt.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.