Abmahnung vom Verein Wirtschaft im Wettbewerb wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Oktober 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht

Abmahnung vom Verein Wirtschaft im Wettbewerb wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Abmahnung vom Verein Wirtschaft im Wettbewerb wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Vereins Wirtschaft im Wettbewerb
wegen
Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Der Verein Wirtschaft im Wettbewerb mahnt aktuell Verkäufer von Produkten auf Amazon ab. Der von einer aktuellen Abmahnung des Vereins Betroffene soll eines seiner Produkte mit dem Hinweis „TÜV geprüft“ beworben haben. Hierbei wird angesprochen, dass es nur erlaubt sei, solche Auszeichnungen bzw. Tests zu verwenden, wenn diese auch der Wahrheit entsprächen. Zudem müsse angegeben werden, was Gegenstand der Prüfung war (z.B. als Fundstelle mit weiteren Informationen). Dies soll der Betroffene nicht angegeben haben. Der Verein sieht hierin also einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.
Der Verein Wirtschaft im Wettbewerb fordert daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den Ersatz der entstandenen Rechtsverfolgungskosten, sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe und der Abmahnkosten.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.