Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen fehlerhafter Garantiewerbung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. September 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen fehlerhafter Garantiewerbung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen fehlerhafter Garantiewerbung
Uns erreichte ein Abmahnung des
VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
wegen
fehlerhafter Garantiewerbung
Der VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. In dem bei uns eingegangenen Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass der Verein bereits 1885 gegründet wurde und Mitglieder aus allen Bereichen des Handels, des Handwerks, der Industrie und der Dienstleistungen umfasst. Regelmäßig mahnt er im Zuge dessen Gewerbetreibende ab, die ein nach seiner Ansicht unlauteres Wettbewerbsverhalten aufweisen.
In der vom VGU Verein kürzlich ausgesprochenen Abmahnung wird der Betroffenen vorgeworfen, sie habe auf der Plattform „rakuten.de“ ein Angebot üb er eine LED Deckenleuchte veröffentlicht. In der Überschrift und im Angebotstext würde sie dabei die Ankündigung „5 Jahre Garantie“ verwenden. Nach Ansicht des VGU bedarf der Verwendung dieser Garantiewerbung der Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch dieses Garantieangebot nicht eingeschränkt werden. Ferner fordert § 479 BGB Angaben zum Inhalt der Garantie und die wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung dieses Rechts erforderlich sind. Dies Angaben würden dem Verkaufsangebot, das Gegenstand der Abmahnung ist, fehlen. Dies stelle nach Ansicht des VGU einen Verstoß gegen § 2 UKlaG und §§ 3, 3a und 5a UWG dar, wodurch Ansprüche des VGU gegen die Betroffene begründet seien.
Schon vor einiger Zeit ist uns der VGU Verein aufgrund des Verschickens einer Abmahnung bekannt geworden:
https://www.ra-herrle.de/vgu-versandangabe/?preview_id=16408&preview_nonce=be5f199101&post_format=standard&_thumbnail_id=-1&preview=true
Der VGU fordert für diesen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten iHv. 208,25 €gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.