Abmahnung der von Appen Jens legal Rechtsanwälte im Auftrag des 1. FC Union Berlin e.V. wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung

Abmahnung der von Appen Jens legal Rechtsanwälte im Auftrag des 1. FC Union Berlin e.V. wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs

Abmahnung der von Appen Jens legal Rechtsanwälte im Auftrag des 1. FC Union Berlin e.V. wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
von Appen Jens legal Rechtsanwälte aus Hamburg
im Auftrag des
1. FC Union Berlin e.V.
wegen
unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs.
Die von Appen Jens legal Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen des 1. FC Union Berlin e.V. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise Tickets zu Fußballspielen des 1. FC Union Berlin auf der Internetplattform „eBay.de“ verkauft haben sollen.
Beim Kauf von Fußballspieltickets des 1. FC Union Berlin akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen und sie öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen zum Kauf anzubieten. Zudem darf das Ticket auch nicht zu einem höheren Preis als dem Originalpreis verkauft werden. Genau dies soll der durch die Abmahnung Betroffene allerdings getan haben. Damit verstößt er laut den von Appen Jens legal Rechtsanwälten gegen die Ziffern 2.9.2, insbesondere gegen 2.9.2 a) und b), der ATGB des 1. FC Union Berlin e.V.
Die von Appen Jens legal Rechtsanwälte fordern daher in der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung des Mehrerlöses aus dem Ticketverkauf und die Zahlung der Rechtsanwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.