Vorsicht! Fake Abmahnung Richter Clemens Falke aus Kiel / Hamburg - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. Februar 2015

Tipps Urheber- und Internetrecht Abmahnung

Vorsicht! Fake Abmahnung Richter Clemens Falke aus Kiel / Hamburg

Vorsicht! Fake Abmahnung Richter Clemens Falke aus Kiel / Hamburg

Zur Zeit werden eine Vielzahl von angeblichen Abmahnschreiben der einer
Anwaltskanzlei Richter Clemens Falke aus Kiel bzw. Hamburg,
angeblich im Auftrage der
Serrato Consultores
wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
an einem “Filmwerk” mit dem einschmeichelnden Titel
“Dirty Passion”,

welcher im Internet verbreitet worden sein soll.
Die Titel der angeblichen “Werke” sind für sich genommen schon grandios. Aber offensichlich hat sich da jemand einen Spaß erlaubt. Denn die angeblich abmahnende Kanzlei konnte bislang nicht identifiziert werden. Es gibt sie nicht, weder in Hamburg noch in Kiel noch andernorts.
Demgemäß ist die Frage irrelevant, ob es eine Firma Serrato Consultores oder das Filmwerk selber gibt. Das dürfte nicht der Fall sein. Und selbst wenn: darauf kommt es nicht an, da es sich offensichtlich um Betrug handelt.
Vorgeworfen wird den Abmahnungsempfängern eine angeblich von diesen begangene Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen und gleichzeitige Zur-Verfügung-Stellen des pornografischen Filmwerkes „Dirty Passion”. Das Ganze soll unter Verwendung eine Mobilfunknummer stattgefunden haben. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen soll involviert sein und die Adressdaten des Abgemahnten ermittelt haben.
Das Schreiben enthält die Aufforderungen, es zu unterlassen, das geschützte Filmmaterial zum Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen bereitzustellen, das Filmmaterial durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen herunterzuladen.
Darüber hinaus wird die Zahlung eines Betrages in Höhe von 268,74,- € gefordert, welcher sich aus Anwaltsgebühren, Schadensersatz und den Aufwendungen für die Ermittlung der Rechtsverletzung zusammensetzten soll.
Nicht gefordert wird dagegen die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Außer dem Datum an dem die angebliche Urheberrechtsverletzung begangen wurde, sucht man nach weiteren Informationen, die diese belegen, wie beispielsweise eine IP-Adresse, vergeblich.