Vorsicht! Gefälschte Abmahnung der Wettbewerbszentrale Frankfurt a.M. wegen angeblicher irreführender geschäftlicher Handlungen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. April 2012

Tipps Wettbewerbsrecht

Vorsicht! Gefälschte Abmahnung der Wettbewerbszentrale Frankfurt a.M. wegen angeblicher irreführender geschäftlicher Handlungen

 
Uns erreichen Anfragen wegen gefälschter Abmahnungen der
Wettbewerbszentrale aus Frankfurt a.M.
wegen angeblicher irreführender geschäftlicher Handlungen.
 
Aktuell werden vermeintliche Abmahnschreiben der „Wettbewerbszentrale“ verschickt, in denen ein angeblicher Wettbewerbsverstoß vorgeworfen wird. Die fingierte „Wettbewerbszentrale“ fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 403,- Euro.
Die richtige „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.“ aus Frankfurt a. M. erklärt auf ihrer eigenen Internetseite, dass sie in keinerlei Zusammenhang mit solchen Abmahnungen stehe und diese Abmahnungen wohl betrügerische Absichten verfolgen würden. Zum einen würden bei authentischen Abmahnungen der richtigen Wettbewerbszentrale die Aktenzeichen immer mit einem Großbuchstaben und anschließender Ziffernfolge beginnen. Zum anderen beträgt die geltend gemachte Aufwandspauschale bei der richtigen „Wettbewerbszentrale“ lediglich 219,35 Euro.
Sollten Sie von dieser “Wettbewerbszentrale” kontaktiert worden sein, empfehle ich Ihnen dringend, sich dort nicht zu melden. Gerne stehe ich Ihnen auch in dieser Angelegenheit als Ihr Anwalt zur Verfügung.
Wie sollte man sich als Abmahnempfänger verhalten?
Abmahnungen haben stets die knapp bemesse Frist gemeinsam. Damit soll Druck gemacht werden. Als Empfänger eines Abmahnscheibens sollte man dennoch unbedingt Ruhe bewahren.
Die geforderten Kosten bzw. Schadenersatzansprüche sind im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung durchaus verhandelbar, müssen jedoch im vorliegenden Sachverhalt nicht gezahlt werden.
Mithin ist es ratsam, sich bis zur Einholung rechtlicher Beratung nicht unüberlegt bei der Gegenseite zu melden, weder in schriftlicher noch telefonischer Form, da hierbei Fehler passieren können, die haftungsrechtliche oder anderweitig ungewollte Folgen haben können.
Teilen Sie der Gegenseite in jedem Fall keine persönlichen Informationen mit!
Was ist in Sachen Unterlassungserklärung zu beachten?
Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls! Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie auch meinen Beitrag hier.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.