Vorsicht! Hinweise zu eingeleiteten Klag- und Mahnverfahren durch die Kanzleien Negele Zimmel Greuter Beller, .rka Reichelt Klute Assmann und Schulenberg & Schenk - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. September 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht

Vorsicht! Hinweise zu eingeleiteten Klag- und Mahnverfahren durch die Kanzleien Negele Zimmel Greuter Beller, .rka Reichelt Klute Assmann und Schulenberg & Schenk

 
Uns erreichen erste Hinweise von Mandanten, welche einen Mahnbescheid oder eine Klage der
Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus München,
Kanzlei .rka Reichelt Klute Assmann aus Hamburg oder aber der
Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg
erhalten haben.

Unsere Mandanten erreichen in den letzten Wochen erste Mahnbescheide bzw. Klagen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, .rka Reichelt Klute Assmann und auch der Kanzlei Schulenberg & Schenk. Im Wege des Mahn- bzw. Klagverfahrens wird nunmehr versucht, die zuvor außergerichtlich geltend gemachten Schadensersatzansprüche und entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von bis zu 1.298,- Euro beizutreiben.
Es ist jedoch höchste Vorsicht geboten, wenn Ihnen ein Mahnbescheid oder aber eine Klage vom Gericht zugestellt wird. Denn wird zB bei einem Mahnbescheid die entsprechende Widerspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung) versäumt, so ergeht auf Grundlage der von der Gegenseite geltend gemachten Forderung ein Vollstreckungsbescheid, aus dem bereits die Zwangsvollstreckung betreiben kann, sofern auch dieser nicht binnen 2-Wochen-Frist ab Zustellung angegriffen wird. Ähnlich verhält es sich im Klagverfahren, wenn nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist (in der Regel 2 Wochen ab Zustellung) angezeigt wird, dass man sich gegen die Klage verteidigen möchte, so kann auf Antrag ein Versäumnisurteil ergehen, aus welchen ebenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, wenn nicht binnen 2-Wochen-Frist ab Zustellung Einspruch eingelegt wird.
Es empfiehlt sich daher dringend, anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen, sofern das bisher nicht geschehen ist.
Sollten Sie einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir zu den üblichen Bürozeiten unter meiner Kanzleinummer
0431 / 3053719
oder auch außerhalb der Bürozeiten unter meiner Filesharinghotline
0431 / 591 90 90
in Verbindung setzen.
Sie können mir aber auch eine Email schicken an: ra.herrle@t-online.de

Für die außergerichtliche Vertretung bei Filesharing erhebe ich eine einmalig Pauschalgebühr, die unterhalb der geltendenden Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegen kann. Die genaue Höhe hängt grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei typischen wettbewerbsrechtlichen Massenabmahnungen und bei Filesharing-Abmahnungen beträgt sie in der Regel 180 € inkl. Umsatzsteuer. Gerne gebe ich Ihnen aber im Rahmen der kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung Auskunft über die anfallenden Kosten.