Erneut Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "Modern Family" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. März 2019

Tipps Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab?

Erneut Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "Modern Family"

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen „Modern Family“, u.a. wegen der Folge „Kids These Days“

Uns erreichten erneut eine Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
wegen der Serie
„Modern Family“ ,
insbesondere wegen den Folgen mit den Titeln
„Did The Chicken Cross The Road?“, „Kids These Days“ und „On The Same Paige“.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist uns bereits seit einigen Jahren als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickte sie erneut eine Abmahnung wegen der Serie „Modern Family“. Diese handelt von der Patchwork-Family Pritchett-Dunphy-Delgado-Tucker und ihren verrückten Alltags-Abenteuern. Einzelne Folgen der Serie sollen auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. In der uns vorliegenden Abmahnung geht es dabei um die Episoden mit den Titeln „Did The Chicken Cross The Road?“, „Kids These Days“ und „On The Same Paige“. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.