Waldorf Frommer mahnt für Constantin Film AG Filesharing von „The Silence“ ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. Dezember 2020

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Waldorf Frommer mahnt für Constantin Film AG Filesharing von „The Silence“ ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Constantin Film AG das Filesharing des Films „The Silence“ ab.

„The Silence“ ist ein deutsch-amerikanischer Horrorfilm aus dem Jahr 2019 von dem Regisseur John R. Leonetti.

Der Film handelt von Ally und ihre Familie, welche im US-amerikanischen New Jersey leben. Plötzlich verändert sich die Welt komplett. Ihr Untergang scheint unvermeidbar. Eine Kolonie von Fledermäusen wird von Parasiten attackiert und infiziert. Daraufhin verwandeln die Fledermäuse sich in eine neue, tödliche Spezies, den sogenannten `Vesps‘. Diese vermehren sich in Windeseile und haben Menschen als Zielscheibe. Ally ist in der Lage, die mutierten Kreaturen zu spüren, wenn sie sich in ihrer Nähe befinden..

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Filmes vorgeworfen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert für aufgrund des Filesharings und der damit einhergehenden Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Des Weiteren werden ein Schadensersatz geltend gemacht sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.