Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen des Films "Mollys Game: - Alles auf eine Karte" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. September 2019

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen des Films "Mollys Game: – Alles auf eine Karte"

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen des Films „Mollys Game: – Alles auf eine Karte“
Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München

im Auftrag der
Universum Film GmbH
wegen des Filmtitels
„Mollys Game: – Alles auf eine Karte“
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Universum Film GmbH ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickte sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für das auf der Biographie von Molly Bloom basierende Crime-Drama „Mollys Game – Alles auf eine Karte“. Der Film handelt davon, wie Molly Bloom zunächst aus Geldnot heraus immer tiefer in illegale Pokerspiele verstrickt wird und schließlich auch Drogen eine Rolle spielen.
Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.