Was ist eine Abmahnung wegen Filesharing? - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. April 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht

Was ist eine Abmahnung wegen Filesharing?

 
FILESHARING-HOTLINE BEI ABMAHNUNG: 0431 591 90 90
Sie haben eine Abmahnung / Klage wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung von
APW Auffenberg Petzold Witte / Dortmund
AMANN / Darmstadt
Baek Law Peter Kimm / Hamburg
Baumgarten Brandt / Berlin
Bente / Berlin
Bindhardt Fiedler / Linden
Cojger / Frankfurt/Main
C-S-R Christoph Schmietenknop / Ettlingen
Denecke Haxthausen / Berlin
FAREDS Holscher Neef / Hamburg
Fuhrmann Wallenfels / Frankfurt/Main
Henkel / Mainz
Kenne / Berlin
Kornmeier / Frankfurt/Main
Kroner, Klaus / München
Lihl / Postbauer-Heng
Philipp Marquort / Kiel
Marcus Meier / Lünen
Rainer Munderloh / Oldenburg
Negele Zimmel Greuter / Augsburg
Nimrod Bockslaff Scheffen / Berlin
Nümann Lang / Karlsruhe
Paulus / Berlin
Rasch / Hamburg
.rka Reichelt Klute Assmann / Hamburg
Johannes Rübenach / Regensburg
Sasse / Hamburg
Schalast & Partner / Frankfurt/Main
Marko Schiek / Meiningen
Lutz Schröder / Kiel
Schulenberg Schenk / Hamburg
Schutt Waetke / Karlsruhe
Daniel Sebastian / Berlin
SKW Schwarz Kelwing Wicke / Frankfurt/Main
SWS Scheuermann Westerhoff Strittmatter / Köln
U+C / Urmann + Collegen / Regensburg (siehe auch DEBCON)
Vahrenwald Kretschmer / München
Waldorf Frommer / München
wesaveyourcopyrights Christian Weber / Frankfurt/Main
Graf Westphalen / Berlin
Winterstein / Frankfurt/Main
Zimmermann & Decker / Hamburg
in – Internettauschbörsen – in Peer-to-Peer Netzwerken / P2P Uploads erhalten wegen
– unerlaubter Verwertung geschützter Werke ?
– Verletzung Tonträgerrechte ?
– Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke ?
– einer Urheberrechtsverletzung ?
– Verletzung Urheberrechte oder dem Wettbewerbsrecht ?
– eines illegalen Downloads / Uploads / Filesharing ?
Aktuell werden im ganzen Bundesgebiet / Schleswig-Holstein durch Anwälte u.a. aus Kiel, Hamburg, Berlin, Frankfurt, München, Karlsruhe massenhaft Abmahnschreiben wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen, Filmen bzw. anderweitigen urheberrechtlich geschützten Werken versendet.
RUHE BEWAHREN !
NICHT UNTERSCHREIBEN !
UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG / VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ABÄNDERN !
NICHT DEN ABMAHNENDEN ANRUFEN !
NICHT SOFORT ZAHLEN !

Eine modifizierte Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung kann vor einem teuren Klageverfahren und Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe schützen. Aber auch diese modifizierte Erklärung gilt dreißig Jahre. Niemand muss sich jedoch ungeprüft für eine unabsehbare Anzahl von Werken gegenüber dem abmahnenden Urheber verpflichten.
NICHT IRRITIEREN LASSEN !
Ein Anwalt aus München verunglimpft die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserkärung / Verpflichtungserklärung irrigerweise als “Märchen”. Lassen Sie sich immer vor Beauftragung eines Anwaltes die genau entstehenden Kosten einer Vertretung mitteilen, und zwar in klaren Zahlen! UNTERSCHREIBEN SIE KEINE HONORRVEREINBARUNG UNGEPRÜFT !

Eine Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung darf nicht blind abgegeben werden. Es muss durch Ihren Rechtsanwalt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung nicht rechtzeitig abgegeben werden, kann die Anwaltskanzlei, welche abgemahnt hat, eine einstweilige Verfügung erwirken oder auch gleich Klage erheben. Die Kosten sind für diese Verfahren erheblich, da der Streitwert von den Urhebern sehr hoch beziffert wird. Diese Kosten werden Ihnen auferlegt, nicht dem Rechtsanwalt, der Ihnen geraten hat, keine Erklärung abzugeben. Es besteht also ein erhebliches Prozessrisiko.
Der an die Gegenseite zu zahlende Betrag muss in der geforderten Höhe grundsätzlich NICHT akzeptiert werden. Es gibt immer Möglichkeiten zu verhandeln. Keine persönlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Leistungsbescheide usw.) übersenden. Niemand kann dazu verpflichtet werden mehr preiszugeben, als tatsächlich sinnvoll ist.
Gerne stehe ich Ihnen in diesem Zusammenhang als Ihr Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie können mich zu den üblichen Bürozeiten unter meiner Kanzleinummer
0431 3053719
oder auch außerhalb der Bürozeiten unter meiner Filesharinghotline
0431 591 90 90
erreichen. Sie können mir aber auch eine email schicken:
ra.herrle@t-online.de
Für die außergerichtliche Vertretung bei Filesharing erhebe ich eine einmalig Pauschalgebühr, die unterhalb der geltendenden Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegen kann. Die genaue Höhe hängt grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei typischen wettbewerbsrechtlichen Massenabmahnungen und bei Filesharing-Abmahnungen beträgt sie in der Regel 180 € inkl. Umsatzsteuer. Gerne gebe ich Ihnen aber im Rahmen der kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung Auskunft über die anfallenden Kosten.