Weitere Abmahnung der Kanzlei FAREDS im Auftrag der Malibu Media LLC. wegen des Films “A Perfect Match” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. November 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? FAREDS Holscher Neef / Hamburg

Weitere Abmahnung der Kanzlei FAREDS im Auftrag der Malibu Media LLC. wegen des Films “A Perfect Match”

 
Uns erreicht eine weitere Abmahnungen der
Anwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg
im Auftrag der
Malibu Media LLC.

wegen des Films
”A Perfect Match.
Die Anwaltskanzlei FAREDS mahnt Anschlussinhaber nun auch im Auftrage der Malibu Media LLC. u.a. wegen des vorgenannten Filmwerks ab. Die Rechteinhaberin wurde zunächst noch von der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) vertreten. Die Kanzlei FAREDS fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Auch nach Inkrafttreten des “Anti-Abzocke-Gesetzes” verlangt die Kanzlei FAREDS die Zahlung eines Gesamtbetrages von 735,- Euro, wobei sie die geforderten Beträge im Einzelnen näher aufschlüsselt (500,- Euro Schadensersatz und 235,- Euro Rechtsverfolgungskosten inkl. einer Telekommunikationspauschale iHv. 20,- Euro).
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei FAREDS vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Malibu Media LLC.. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Nutzungsrechtsinhaber gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.