Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Spiske & Maisch im Auftrag des Herrn Thomas Russer wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung und unzulässiger Verwendung der 40,- Euro Klausel - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. Februar 2013

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Spiske & Maisch im Auftrag des Herrn Thomas Russer wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung und unzulässiger Verwendung der 40,- Euro Klausel

 
Uns erreicht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der
Kanzlei Rainer Spiske & Gerd Uwe Maisch aus Süßen
im Auftrag des
Herrn Thomas Russer
wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und der unzulässigen Verwendung der 40,- Euro-Klausel.
Vorliegend handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der vorwiegend Online-Shop-Betreiber, die Sportartikel über das Internet vertreiben, betroffen sind. Gerügt wird eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in den AGB des Online-Shopbetreibers sowie die unzulässige Verwendung der 40,- Euro-Klausel.
Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?
Die Anwaltskanzlei Spiske & Maisch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 411,30 Euro. Der Streitwert wird mit 5.000,- Euro beziffert. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.