Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des VSLW e.V. wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) sowie einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

31. August 2012

Tipps Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des VSLW e.V. wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) sowie einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

 
Uns erreicht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des
VSLW e.V. Verein zum Schutz des Legalen Wettbewerbs aus Duisburg
im Auftrag eines ihrer Mitglieder aus dem Bereich
Online-/eBay-Shopbetreiber für Kfz-Pflege- und Reinigungsprodukte
wegen angeblichen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (§ 2 PAngV) sowie einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Vorliegend handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit welcher einerseits ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) durch das Nichtangeben eines Grundpreises und andererseits eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in den AGB des Online-Shopbetreibers gerügt wird.
Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?
Der VSLW e.V. fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 196,35 Euro (pauschal). Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt, höchstens jedoch 3.000,- Euro betragen soll.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.