Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO e.V. wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. Februar 2014

Tipps Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO e.V. wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

 
Uns erreicht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des
IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen
im Auftrag ihrer Mitglieder aus dem Bereich
Online-/eBay-Shopbetreiber für Haushaltswaren
wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Vorliegend handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit welcher ein Verstoß wegen angeblich irreführender Angaben zur Transportgefahr und wegen fehlender Pflichtinformationen zum Speichern von Vertragstexten sowie einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung des Online-Shopbetreibers gerügt wird. Hierdurch soll der Betroffene gegen §§ 3, 5, 5a und 4 Nr. 11 UWG verstoßen haben.
Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?
Der IDO e.V. fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 232,05 Euro (pauschal). Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.