YouTube schreibt Sperrtafel-Text um - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. März 2014

Tipps Urheber- und Internetrecht

YouTube schreibt Sperrtafel-Text um

 
Nach der erfolgreichen Unterlassungsklage der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) muss YouTube die Sperrtafeln für urheberrechtlich geschützte Videos ändern.
 
Die GEMA hatte gegen YouTube vor dem LG München geklagt, weil der Text auf den Sperrtafeln nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft irreführend war. Auf den Sperrtafeln von YouTube stand regelmäßig: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, weil es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid.“ Nach Ansicht des Gerichts konnte der Text von den Nutzern so ausgelegt werden, dass die GEMA die Sperrung der Videos veranlasst hatte. Dies ist in der Regel jedoch nicht so; die Verantwortlichkeit liegt bei YouTube, die fraglichen Inhalte werden über das Content-ID-System von YouTube entdeckt. Durch den Text werde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, so das Gericht.
YouTube prüft nun das Rechtsmittel der Berufung. Dennoch hat das Portal von Google den Text leicht abgeändert, um dem Urteil erst mal zu entsprechen. Erwächst das Urteil in Rechtskraft, so muss YouTube bei Zuwiderhandlung eine Geldbuße von 250.000 Euro zahlen.
Der neue Sperrtafel-Text lautet nunmehr: Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten. Das tut uns leid.“ Damit dürfte die GEMA zufriedener aber nicht ganz zufrieden sein, denn sie hätte gerne ihren Namen ganz aus dem Sperrtafel-Text gestrichen.
Seit ein paar Jahren schon streiten GEMA und YouTube über Lizenzgebühren für Inhalte, deren Rechte die GEMA für ihre Kunden verwaltet. Der Streit wird sich höchstwahrscheinlich noch eine Weile hinziehen, der Streit um den Sperrtafel-Text ist erst einmal entschieden.