Fotoklau bei ebay, OLG Braunschweig reduziert Streitwert und Schadenersatz, Beschluss vom 14.10.2011, Az.: 2 W 92/11 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Februar 2012

Entscheidungen

Fotoklau bei ebay, OLG Braunschweig reduziert Streitwert und Schadenersatz, Beschluss vom 14.10.2011, Az.: 2 W 92/11

 
Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte über eine Beschwerde über die Höhe des in der Vorinstanz festgesetzten Streitwerts in Höhe von 6.000,- Euro für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos für einen privaten Verkauf bei einer Internetauktion (Ebay) zu entscheiden. Das OLG Braunschweig hat in seiner Entscheidungen verschiedene Kriterien, wie der Streitwert zu bemessen sei:
– Zunächst sei der wirtschaftliche Wert des Urheberrechts und der Angriffsfaktor der Rechtsverletzung zu berücksichtigen, § 3 ZPO.
– Soweit es sich um Lichtbilder handelt, ist für die Streitwertbemessung auf den vom Urheber geltend gemachten – drohenden – Lizenzschaden abzustellen.
– Sind die Angaben des verletzten Urhebers hinsichtlich der Höhe des abzuwendenen Lizenzschadens nachvollziehbar, werden sie für die Schätzung des Schadens zugrundegelegt. Sollten die Angaben offenkundig fehlerhaft sein, kommt eine Schätzung nicht in Betracht.
– Eine Prüfung dahingehend, ob der vom Kläger benannte Lizenzsatz marktgerecht ist, findet bei der Streitwertbemessung nicht statt.
– Für die Streitwertbemessung des Unterlassungsanspruchs ist der von dem Kläger genannte Lizenzsatz zumindest zu verdoppeln.
Nach diesen Grundsätzen hat das Oberlandesgericht Braunschweig den Streitwert von 6.000,- Euro auf 600,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung des OLG Braunschweig finden Sie hier.