RA Gereon Sandhage mahnt im Auftrag von "MH My Musthave" wegen der Produktbezeichnung "Acryl" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. Januar 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

RA Gereon Sandhage mahnt im Auftrag von "MH My Musthave" wegen der Produktbezeichnung "Acryl"

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Gereon Sandhage aus Berlin im Auftrag von „MH My Musthave“ wegen fehlerhafter Produktbezeichnung
Wieder mahnt
Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin
ab, diesmal für die
Firma „MH My Musthave“ aus Goch
wegen der Produktbezeichnung
„Acryl“.
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertritt die Interessen des Inhabers der Firma „MH My Musthave“. Diese vertreibt online unter my-musthave.de Taschen, Portmonnaies und Gürtel. RA Sandhage verschickte für ihn nun eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der ebenfalls online auftritt und mit My-Musthave im Wettbewerb steht.
Der von der Abmahnung Betroffene hat im Rahmen seiner Verkaufsangebote Waren mit „Acryl“ bezeichnet. Die Verwendung des Begriffs Acryl sei aber nach den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.09.2011 unzulässig. Durch diese Bezeichnung läge daher ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, welcher Ansprüche der „MH My Musthave“ begründen würde.
RA Sandhage fordert daher im Namen der Firma „MH My Musthave“ von dem durch die Abmahnung betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.