Abmahnung des Verbands der Deutschen Daunen- und Federindustrie (VDFI) e.V. wegen Wettbewerbsrechtsverstößen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. September 2020

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Abmahnung des Verbands der Deutschen Daunen- und Federindustrie (VDFI) e.V. wegen Wettbewerbsrechtsverstößen

Abmahnung des Verbands der Deutschen Daunen- und Federindustrie (VDFI) e.V. wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Der Verband der Deutschen Daunen- und Federindustrie (VDFI) e.V. besteht aus 25 industriellen Anbietern von Daunen- und Federprodukten. Sie vertreten ihre Branche vor der Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit. Zu den Aufgaben des VDFI gehören dabei insbesondere die Bereitstellung von Informationsmaterial, die Aufbereitung von Wirtschaftsdaten, sowie die Qualitätssicherungs- und Normungsarbeit. Aktuell mahnen sie Onlineanbieter ab, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben sollen.

Der Vorwurf hier lautet, dass der Abgemahnte mit dem Wort „Down“ (= Daunen) warb, obwohl es sich dabei nicht um echte Daunen gehandelt haben soll. Dies sei laut des Verbandes der Deutschen Daunen- und Federindustrie e.V. eine irreführende Darstellung für den Verbraucher und stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, vgl. § 5 UWG.

Der Verband der Deutschen Daunen- und Federindustrie fordert daher die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der entstandenen Abmahnkosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.