Kohl-Zitate verboten – Biografie des Altkanzlers darf nicht mehr ausgeliefert werden - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Dezember 2014

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Kohl-Zitate verboten – Biografie des Altkanzlers darf nicht mehr ausgeliefert werden

Kohl-Zitate verboten – Biografie des Altkanzlers darf nicht mehr ausgeliefert werden
LG Köln (Urteil vom 13.11.2014 – Az. PM/13/14)
Heribert Schwan, der ehemalige Biograf von Altkanzler Helmut Kohl, darf viele der Zitate des Altkanzlers nicht mehr in seinem Buch veröffentlichen, so entschied das Landgericht Köln. Dem Verlag wurde nun untersagt weitere Bücher mit den bestimmten Zitaten auszuliefern, diese jedoch, die bereits im Buchhandel sind, dürfen weiter verkauft werden.
Der Random House-Verlag, Schwan und Tilman Jens dürfen demnach nun die meisten der Zitate, die vorwiegend im Buch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ zu finden sind, nicht mehr verwenden.
Die laut Verlagsangaben bereits ausgelieferten 200.000 Werke dürfen allerdings weiter verkauft werden.
Die Richter entschieden über jedes einzelne Zitat von Kohl, indem sie eine Abwägung zwischen der Presse- und Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Altkanzlers vornahmen. Bei diesen Abwägungen sind sie zu dem Schluss gekommen, dass viele von den Zitaten nicht verwendet werden dürfen.
In der Begründung geht die Kammer davon aus, dass in dem Vertrag, der zwischen Kohl und Schwan bezüglich der ersten drei Bände der Kohl-Memoiren geschlossen wurde eine Geheimhaltungsabrede zu sehen ist, wodurch sich ein rechtswidriger Verstoß gegen die Vertraulichkeit ergibt.